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Ihr Guthaben wird bei einer Kündigung bis zum 30.09. im Folgejahr nach der Vertreterversammlung ausbezahlt (ca. Juni).
Bei einer Kündigung nach dem 30.09. erfolgt die Auszahlung nach der Vertreterversammlung des übernächsten Jahres.
Bitte achten Sie darauf, dass Sie ein Gutschriftskonto für die Auszahlung des Guthabens angeben, das auf Ihren Namen geführt wird und das zum Zeitpunkt der Auszahlung bestehen wird.