- Jederzeit über Ihr Geld verfügen1
- Sparbetrag und -intervall selbst bestimmen
- Flexible Laufzeit
Sparkonto
Weil jeder Mensch Sicherheit braucht
Ob für den nächsten Urlaub oder als Rücklage für unvorhergesehene Ausgaben - mit dem Sparkonto Ihrer Volksbank sparen Sie sicher und flexibel Ihr Geld an. Sie bestimmen hierbei wann und wie viel Geld Sie zurücklegen möchten und können jederzeit über Ihr angespartes Vermögen frei verfügen.1
Ihre Vorteile mit einem Sparkonto
- Sichere Geldanlage mit minimalem Risiko
- Kostenlose Kontoführung
- Höhe und Zeitpunkt der Einzahlungen frei wählbar
- Keine feste Laufzeit
- Bis zu 2.000 Euro monatlich abheben ohne zu kündigen
Konditionen
Spareinlage | Zinssatz |
ab 0 € | 0,10 % |
ab 5.000 € | 0,40 % |
ab 25.000 € | 0,45 % |
ab 50.000 € | 0,75 % |
ab 100.000 € | 1,00 % |
Die Zinszahlung erfolgt jährlich.
1Es gelten die Sonderbedingungen für den Sparverkehr.
Berechnen Sie Ihre Zinsen
Häufige Fragen zum Sparkonto
Sie können monatlich ohne Kündigung bis zu 2.000 Euro abheben.1
Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate.
Mit einem Freistellungsauftrag bleiben Ihre Kapitalerträge maximal bis zur Höhe des Sparerpauschbetrags steuerfrei. Dieser beträgt 1.000 Euro bei Ledigen und 2.000 Euro bei gemeinsam veranlagten Eheleuten oder eingetragenen Lebenspartnern. Sparer mit geringeren Sparguthaben werden damit vor einer übermäßigen Besteuerung bewahrt.
Um die Steuerbefreiung zu erhalten, müssen Sie Ihrer Volksbank Klettgau-Wutöschingen eG einen Freistellungsauftrag erteilen. Liegt der Bank kein Freistellungsauftrag vor, ist sie gesetzlich verpflichtet, auf alle Kapitalerträge 25 Prozent Abgeltungssteuer – zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer – an das Finanzamt abzuführen.
Der Sparerpauschbetrag lässt sich auch auf mehrere Konten und Geldanlagen bei verschiedenen Kreditinstituten verteilen. Sie müssen jedem einzelnen Institut einen gesonderten Freistellungsauftrag erteilen. Die Summe aller erteilten Freistellungsaufträge ist auf den maximalen Sparerpauschbetrag begrenzt.
Wenn Ihr Einkommen unterhalb der Einkommenssteuergrenze liegt, müssen Sie keine Kapitalerträge versteuern. Dies ist zum Beispiel bei Minderjährigen der Fall, die noch nicht über ein eigenes Einkommen verfügen. Damit die Bank, bei der die Geldanlage besteht, die Steuer nicht automatisch abführt, müssen Sie ihr eine sogenannte Nichtveranlagungsbescheinigung – auch NV-Bescheinigung genannt – vorlegen. Diese Bescheinigung erhalten Sie auf Antrag bei Ihrem Finanzamt. Die Steuerbefreiung ist bei einer NV-Bescheinigung nicht auf den obengenannten Sparerpauschbetrag begrenzt.
Die nachfolgenden Ausführungen sind für Sie nur interessant, wenn Sie kirchensteuerpflichtig sind, also Mitglied einer Kirchensteuer erhebenden Religionsgemeinschaft. Seit 2015 greift das automatisierte Kirchensteuerverfahren. Ihre Volksbank Klettgau-Wutöschingen eG führt die anfallende Kirchensteuer auf die Kapitalerträge zusammen mit der Kapitalertragssteuer automatisch an das Finanzamt ab. Dazu rufen die Banken einmal jährlich das sogenannte Kirchensteuerabzugsmerkmal (KiSTAM) beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) ab. Wenn Sie allerdings beim BZSt einen Sperrvermerk beantragt haben, erhält die Bank auf ihre Abfrage nur einen neutralen Nullwert vom BZSt. In diesem Fall müssen Sie die auf die abgeführte Kapitalertragssteuer noch anfallenden Kirchensteuerbeträge gegenüber Ihrem Wohnsitzfinanzamt deklarieren. Wichtig: Wenn keine Kapitalertragssteuer anfällt – zum Beispiel bei ausreichendem Freistellungsauftrag oder Vorliegen einer NV-Bescheinigung – fällt auch keine Kirchensteuer an.