JuniorRente
Der Schutzschirm für die Zukunft Ihrer Kinder
Mit der JuniorRente der Versicherungskammer Bayern gestalten Sie eine sorgenfreie Zukunft. Entdecken Sie die flexiblen Möglichkeiten, um für Ihr Kind oder Enkelkind zu sparen und ihm ein Stück finanzielle Freiheit zu ermöglichen – mit einer lebenslang garantierten Rente. Je früher die Vorsorge beginnt, desto höher die Rendite-Chancen.
Gute Gründe für die JuniorRente
Die JuniorRente ist die flexible Kinderpolice der Versicherungskammer Bayern und eine gute Alternative zum klassischen Sparbuch. Schaffen Sie damit für Ihre Kinder, Enkelkinder oder Patenkinder eine Grundlage für eine sorgenfreie Zukunft, auch wenn die Volljährigkeit oder gar der Ruhestand noch weit entfernt sind. Bei der Geldanlage sind Sie flexibel: Die sorgsam zusammengestellten Investitionskonzepte legen verschiedene Schwerpunkte, von chancenreich bis nachhaltig orientiert. Ihre Kinder profitieren im Alter von einer lebenslangen Rente. Sie können aber auch schon früher Geld aus der Police entnehmen, zum Beispiel für den Führerschein oder eine Ausbildung.
Ihre Vorteile auf einen Blick
- Lebenslange Rente
- Chancen auf Rendite und Steuervorteile
- Bereits während der Ansparphase die Möglichkeit, sich große Wünsche zu erfüllen – zum Beispiel den Führerschein
- Bei Abschluss keine Unterschrift der Eltern notwendig
- Bei Volljährigkeit Vertragsübernahme durch Ihren Schützling möglich – und Erweiterung zum Beispiel durch Berufsunfähigkeitsschutz
- Schon ab 25 Euro monatlich Kapital aufbauen
Nachhaltigkeit im Blick
Der Versicherungskammer Bayern ist es ein Anliegen, eine vertrauenswürdige Beratung in Versicherungsfragen zu gewährleisten. Insbesondere die Berücksichtigung des Faktors Nachhaltigkeit gemäß der ESG-Kriterien (Environmental, Social, Governance) soll zu einer transparenten Kommunikation beitragen.
FAQ zur JuniorRente
Die JuniorRente der Versicherungskammer Bayern können zum Beispiel Großeltern für ihre Enkelkinder abschließen – sozusagen als Enkelpolice. Auch als Pate können Sie Ihren Patenkindern mit der JuniorRente eine solide finanzielle Unterstützung ermöglichen.
Grundsätzlich kann jeder die JuniorRente für einen geliebten Menschen abschließen. Eine Verwandtschaft ist keine Voraussetzung.
Ist Ihr Kind oder Enkelkind volljährig, kann es den Versicherungsvertrag übernehmen und so zum Versicherungsnehmenden werden. Außerdem kann es dann auch selbst die Beiträge zahlen.
In der Ansparphase sind alle erzielten Erträge aus den Investmentfonds und renditeoptimierten Kapitalanlagen (ROK) steuerfrei, denn eine Versteuerung erfolgt erst bei der Auszahlung. Sie können auch Ihre Anlagestrategie ändern, ohne dass Abgeltungssteuer anfällt.
Wenn der Vertrag 12 Jahre läuft und die Auszahlung nach dem 62. Lebensjahr erfolgt, muss nur die Hälfte der Kapitalauszahlung versteuert werden. Bei Auszahlung einer lebenslangen Rente muss nur der verhältnismäßig geringe Ertragsanteil versteuert werden. Hierbei gilt: Je höher das Renteneintrittsalter, desto geringer der Ertragsanteil. Ein Beispiel: Mit einem Renteneintrittsalter von 63 liegt der Ertragsanteil bei 20 Prozent.
Außerdem gibt es hohe Schenkungssteuer-Freibeträge für nahe Verwandte. Diese können bei der Übertragung des Vertrags auf das volljährige Kind genutzt werden.