Login OnlineBanking
Eine junge Frau schaut auf ihr Smartphone und freut sich

Nachrangige Einlage

Feste Zinsen für eine feste Laufzeit

Wenn Sie Ihr Geld für eine feste Laufzeit anlegen möchten und Ihnen ein fester Zins wichtig ist, dann entscheiden Sie sich für eine nachrangige Einlage der Volksbank Klettgau-Wutöschingen eG.

Was ist eine nachrangige Einlage?

Bei der nachrangigen Einlage handelt es sich um eine festverzinsliche Bankeinlage ohne Kursrisiko. Die Rückzahlung der Einlage erfolgt automatisch, ohne Kündigung, am Ende der Laufzeit. Sie erhalten eine feste Verzinsung, die jeweils nachträglich zum 31.12. eines jeden Jahres ausgezahlt wird. Unabhängig von der Entwicklung des Geld- und Kapitalmarktes weist Ihr eingezahltes Kapital, aufgrund der festen Zinszahlungen, stets eine positive Entwicklung auf.

Fest vereinbaren:

Kapitalwachstum durch garantierte Verzinsung

Langfristig planen:

verfügbar zum Ende der Laufzeit ohne Kündigung

Einfach eröffnen:

schon ab einem Betrag von 25.000 Euro

Sicherheit:

sicheres Wachstum ohne Kurs- und Währungsrisiko

Produktdaten und Konditionen

Mindestanlagebetrag25.000 €
Maximalanlagebetrag250.000 €
Verzinsung3,50 %
Laufzeit10 Jahre
ZinsgutschriftJährlich zum 31.12.
VerfügbarkeitDie nachrangige Einlage ist am Ende der Laufzeit ohne Kündigung verfügbar. Eine vorzeitige Verfügung, die Abtretung des Rückerstattungsanspruchs und dessen Aufrechnung gegen Forderungen der Bank sind ausgeschlossen.
KostenDie Kontoführung ist kostenfrei. Entgelte für Sonderleistungen sind im Preis- und Leistungsverzeichnis der Bank aufgeführt.
Risiken
  • Bonitäts- und Nachrangrisiko

    Die Rückzahlung der Einlage und die Zahlung der vereinbarten Zinsen sind von der
    Zahlungsfähigkeit der Bank abhängig. Ansprüche aus der nachrangigen Einlage werden im Falle der Insolvenz erst nach der Befriedigung der nicht nachrangigen Gläubiger erfüllt.

    Institutsschutz/ Einlagensicherung:

    Die Bank ist der BVR Institutssicherung GmbH (BVR-ISG) und der Sicherungseinrichtung des
    Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e. V. (BVR-SE) angeschlossen. Als institutsbezogene Sicherungssysteme haben sie die Aufgabe, drohende oder bestehende wirtschaftliche Schwierigkeiten bei den ihnen angeschlossenen Instituten abzuwenden oder zu beheben (Institutsschutz). Alle Institute, die diesen Sicherungssystemen angeschlossen sind, unterstützen sich gegenseitig, um eine Insolvenz zu vermeiden. Dadurch sind auch nachrangige Einlagen mittelbar geschützt. Ein Anspruch auf Institutsschutz besteht nicht. Im Falle einer Insolvenz hingegen unterliegen mit einer Nachrangabrede versehene Einlagen weder der durch die BVR-ISG gewährleisteten gesetzlichen Einlagensicherung noch dem zusätzlichen Einlagenschutz der BVR-SE. Ein Anspruch auf Entschädigung besteht daher nicht.

    Kursrisiko/ Zinsänderungsrisiko

    Die nachrangige Einlage weist kein Kursrisiko auf.

    Der Zinssatz ist fest vereinbart. Dies gilt sowohl bei steigenden als auch bei fallenden Marktzinsen.

    Fremdwährungsrisiko

    Die nachrangige Einlage weist kein Fremdwährungsrisiko auf, da die Anlage auf Euro lautet.

Szenariobetrachtung
  • Szenariobetrachtung

    Unabhängig von der Entwicklung des Geld- und Kapitalmarkts weist das eingezahlte Kapital durch die Zinsen stets eine positive Entwicklung auf.

Besteuerung
  • Besteuerung

    Die Zinszahlungen unterliegen im Zeitpunkt der Fälligkeit der Kapitalertragsteuer (Abgeltungssteuer), dem Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls der Kirchensteuer. Es besteht die Möglichkeit, einen Freistellungsauftrag zu erteilen. Bei Fragen zu individuellen steuerlichen Auswirkungen sollte ein steuerlicher Berater hinzugezogen werden.

Das könnte Sie auch interessieren

Sparbrief

  • Feste Zinsen
  • Kein Kursrisiko
  • Wahl des Anlagebetrags und Laufzeit
Mehr erfahren

Kündigungsgeld

  • Gestaltung der Geldanlage nach Ihren Vorstellungen
  • Regelmäßige Zinsgutschrift
  • Unbefristet
Mehr erfahren